Maßlose Lobbyisten

Finanzminister Steinbrück hatte einst alle „Lobbyisten in die Produktion“ schicken wollen; gedacht hat er bestimmt an einen Steinbruch. Gängigen Vorurteilen zufolge übt die Industrie stets maßlosen Druck aus, um das Gemeinwesen den Wirtschaftsinteressen gefügig zu machen. Den Interessenvertretern wird ihr schändliches Tun vermeintlich leicht gemacht, da der arme Staat mangels Fachpersonal nur wenig Gegenwehr zu leisten vermag. Die Wahrheit des deutschen Lobbyismus sieht anders aus: In einem zähen Kleinkrieg mit den ach so kompetenten Fachbeamten versucht so mancher angeblich omnipotente Industrieverband vernünftige Interpretationen von Gesetzen durchzusetzen.
 Hier ein Beispiel: Gebinde, die Bautenanstrichmittel oder Autoreparaturlacke enthalten, müssen nach der Decopaint-Richtlinie eine VOC-Kennzeichnung aufweisen. Der europäische Lackverband CEPE hat eine Empfehlung entwickelt, wie eine solche Kennzeichnung aussehen sollte. Die EU-Kommission hat diesen Vorschlag in einem FAQ-Papier unterstützt. Dabei wird zwischen Gebinden für professionelle Verwender und Do-it-yourself unterschieden. Die Kennzeichnungen für den privaten Endverbraucher sind deutlich ausführlicher als im Profibereich.
 So weit so gut. Wenn da nicht die frustrierten Staatsdiener des gehobenen und höheren Dienstes in Deutschland wären, die zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung plötzlich Bedenken haben, dass ein deutscher Autolackierer diese VOC-Deklaration nicht begreifen könnte. Für die Profis in 26 EU-Staaten ist die Kennzeichnung nach CEPE ausreichend, nur zwischen Flensburg und Konstanz sollen nun Tausende von Lackdosen nicht den Anforderungen einer europäisch harmonisierten Richtlinie entsprechen?
Die Verordnung schreibt vor: „... die... Produkte vor dem Inverkehrbringen ... mit einem Etikett zu versehen, auf dem folgende Angaben... anzubringen sind:
- die Produktkategorie des gebrauchsfertigen Produktes und die entsprechenden Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen in g/l ...;
- der maximale Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen des gebrauchsfertigen Produktes in g/l.“
Als frustrierter Lobbyist würde man gerne auf die Dose schreiben: „Speziallacke –  840 g/l – max. 840 g/l“! Statt dieses Minimalismus hat die Lackindustrie deutlich mehr Angaben vorgesehen. Aber das ist dem Staat nicht genug. Wer ist da maßlos?
 
Michael Bross

 

Leistungsgemeinschaft für Fassaden- und Innenputze

 

Lackchemie in 52 Kapiteln - eine Sammlung der Gesellschaft deutscher Chemiker

 

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Aktualisierung: 
1. September 2011