• Farben sind kein Grund zum Klagen

    Die farbige Gestaltung der Wohnung ist allein Sache des Mieters. Auch beim Auszug darf der Vermieter nicht verlangen, dass die Wohnung komplett weiß übergeben werden muss. Trotzdem kann der Mieter in bestimmten Fällen bei seinem Auszug zu Renovierungsarbeiten verpflichtet sein.

    Schon 2009 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Vermieter kein Mitspracherecht bei der farblichen Gestaltung einer Wohnung hat. Auch den Zeitpunkt, wann ein Anstrich zu erfolgen habe, darf ein Vermieter nicht bestimmen. Wie der Mieter seine eigenen vier Wände gestaltet, sei allein seine Sache. Aber auch Klauseln im Mietvertrag, die bei einem Auszug die Übergabe einer komplett weißen Wohnung vorsehen, sind nach einem Urteil des BGH (Az: VIII ZR 198/10) seit letztem Jahr ungültig. Schließlich sei es für den Vermieter entscheidend, dass er eine freiwerdende Wohnung so schnell wie möglich wieder vermieten kann. Dafür seien weiße Wände nicht zwingend erforderlich.

    Dezente Farbwahl ist sicherer

    Auch wenn dem Mieter Gestaltungsfreiheit seiner vier Wände zugesprochen wurde, so ist er damit bei einem Auszug nicht in jedem Fall aus dem Schneider. Wer zum Beispiel seine Wohnung schwarz oder in knalligen Farben streicht, muss vorher möglicherweise doch noch zu Pinsel und Rolle greifen. Denn die Richter des BGH sprechen in ihrer Begründung davon, dass helle und dezente Farbtöne eine Weitervermietung nicht erschweren. Welche Farbtöne aber genau unter diesen Begriff fallen, konkretisierten die Richter jedoch nicht weiter. Das heißt im Umkehrschluss: bei dunklen und wenig dezenten Farbtönen könnte der Vermieter immer noch darauf bestehen, dass die Wohnung in einen Zustand gebracht wird, der eine unproblematische Weitervermietung möglich macht.

    Vorsicht bei Holzoberflächen

    Wer Zargen, Türen, Einbauschränke oder Fensterrahmen aus Holz bunt streicht oder lackiert, kann allerdings auch schon vor dem Auszug Probleme bekommen. Denn hier kann der Vermieter durchaus verlangen, dass die ursprünglichen Holzoberflächen erhalten bleiben. Deshalb sollte man als Mieter sich in jedem Fall mit dem Eigentümer absprechen, bevor man diese Oberflächen in ein buntes Farbkonzept mit einbezieht. Denn die Restaurierungsarbeiten mit einem kompletten Abschleifen der Oberflächen und dem anschließenden Lasieren oder Lackieren sind sehr aufwändig.

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